Gemeinde Lech, Dorf 329
6764 Lech am Arlberg

Tel +43 5583 2213
Fax +43 5583 2213-41
info(at)gemeinde.lech.at

Raumplanung

Anträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind formlos vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen.

Nach Stellungnahme des Raumplanungsausschusses der Gemeinde Lech wird über die Anträge von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lech als zuständiges Organ entschieden.

Die Bestimmungen über das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des Bebauungsplanes sind aus dem Raumplanungsgesetz zu entnehmen.

Gesetz über die Raumplanung

Verordnung über den Bebauungsplan für das Gemeindegebiet Lech

Räumliches Entwicklungsleitbild

Zweitwohnsitze

Zonen-, Flächenwidmungs- und Gefahrenzonenplan

AngerStrass
Zonen zum BebauungsplanZonen zum Bebauungsplan
FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan
GefahrenzonenplanGefahrenzonenplan
DorfStubenbach
Zonen zum BebauungsplanZonen zum Bebauungsplan
FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan
GefahrenzonenplanGefahrenzonenplan
Oberlech - Schlössle
Tannberg
Zonen zum BebauungsplanZonen zum Bebauungsplan
FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan
GefahrenzonenplanGefahrenzonenplan
Oberlech - Burgplateau
Zug
Zonen zum BebauungsplanZonen zum Bebauungsplan
FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan
GefahrenzonenplanGefahrenzonenplan
OberstubenbachZürs
Zonen zum BebauungsplanZonen zum Bebauungsplan
FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan
GefahrenzonenplanGefahrenzonenplan
Omesberg
Zonen zum Bebauungsplan
Flächenwidmungsplan
Gefahrenzonenplan
 
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