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PolitikAnträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind formlos vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen.
Nach Stellungnahme des Raumplanungsausschusses der Gemeinde Lech wird über die Anträge von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lech als zuständiges Organ entschieden.
Die Bestimmungen über das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des Bebauungsplanes sind aus dem Raumplanungsgesetz zu entnehmen.
Gesetz über die Raumplanung
Verordnung über den Bebauungsplan für das Gemeindegebiet Lech
Räumliches Entwicklungsleitbild
Zweitwohnsitze