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PolitikGemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.02.1991 hat sich die Gemeinde Lech zur Fremdenverkehrsgemeinde erklärt.
Aufgrund der Ermächtigung der Vlbg. Landesregierung erhebt somit die Gemeinde Lech zur Deckung ihres Aufwandes für fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge.
Von der Gemeindevertretung wird der Hebesatz für den Tourismusbeitrag jährlich neu festgesetzt. Für 2012 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 19.12.2011 einen Hebesatz in Höhe von 1,75 % festgesetzt.
Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Selbstbemessungsabgabe, die vom Abgabepflichtigen alljährlich bis zum 15.06. selbst zu berechnen und zu entrichten ist.
| Berechnungsblatt 2012 | Ausfüllhilfe 2012 | |
| Berechnungsblatt 2011 | Ausfüllhilfe 2011 | |
| Berechnungsblatt 2010 | Ausfüllhilfe 2010 | |
| Berechnungsblatt 2009 | Ausfüllhilfe 2009 |