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PolitikIn Österreich gilt der Örtlichkeitsgrundsatz, d.h. sie erhalten die Geburtsurkunde immer an ihrem Geburtsort. Das bedeutet, dass beim Standesamt Lech nur jene Personen eine Geburtsurkunde erhalten, die in Lech geboren sind. Alle anderen erhalten ihre Geburtsurkunde beim jeweils zuständigen Standesamt für den Geburtsort.
Die Geburtsmatrikenführung obliegt den Standesämtern in Österreich (mit Ausnahme des Burgenlandes) seit 01.01.1939. Personen die davor geboren sind, erhalten ihre Geburtsurkunde entweder bei ihrem Taufpfarramt, oder wenn sie bei der Geburt keiner gesetzlich anerkannten Konfession angehörten, bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (oder Magistrat).
Ausgestellt werden beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch, deutschsprachige Geburtsurkunden für den Gebrauch im Inland und bei Bedarf für das Ausland, internationale 10-sprachige Auszüge aus dem Geburtseintrag.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 8,70 EUR (6,60 EUR Bundesstempelgebühr und 2,10 EUR Gemeindeverwaltungsabgabe)